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Das Einkaufen in Italien wird günstiger. Das italienische Haushaltsgesetz sieht eine Herabsetzung des Mindestbetrags um 70 Euro vor, darüber hinaus können Nicht-EU-Bürger auf in Italien gekaufte Produkte die Mehrwertsteuer sparen (Für die meisten Produkte beträgt die Italienische MwSt. 22%).

Der Mindestbetrag lag bisher bei 154,95 Euro. Die Vorschrift läuft ab dem 1. Februar und erweist sich als ein guter Anreiz für den lokalen Handel, auch wenn ihr Inkrafttreten Anlass zur Sorge für die Schweiz gibt.