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Am 1. Januar ist die neue Maßnahme der Bundesregierung in Kraft getreten, die den Grenzwert des steuerfreien Shoppens halbiert, d.h. Einkäufe über 150 Franken müssen auf den vollen Betrag der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegen. Die Obergrenze von 150 Franken gilt pro Tag und pro Person inkl. Kinder. Wer für 500 Franken kauft, der zu zweit ist, wird mit 350 Franken besteuert, bei drei mit 200. Die Sprecherin des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit hat den Medien mitgeteilt, die Grenzkontrollen nicht verschärft werden.