1

  • Domodossola feiert: Magische Weihnachtsmärkte laden zum Winterzauber

    Domodossola feiert: Magische Weihnachtsmärkte laden zum Winterzauber

  • Ecco il video del Marconi-Galletti-Einaudi: Natale con energia e gioia

    Ecco il video del Marconi-Galletti-Einaudi: Natale con energia e gioia

  • RAlpin stoppt Rola: Sorge um Jobs auf der Simplon-Strecke und im Depot Domo 2

    RAlpin stoppt Rola: Sorge um Jobs auf der Simplon-Strecke und im Depot Domo 2

  • In der Hauptstadt des Tessins, grosser Applaus für das Akkordeon-Galakonzert

    In der Hauptstadt des Tessins, grosser Applaus für das Akkordeon-Galakonzert

  • Piemont tritt OUESTRAIL bei: Stärkung der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen

    Piemont tritt OUESTRAIL bei: Stärkung der grenzüberschreitenden Bahnverbindungen

  • In Genf und Basel: Der öffentliche Verkehr im Zentrum

    In Genf und Basel: Der öffentliche Verkehr im Zentrum

  • Gesundheitssteuer: Gewerkschaften fordern sofortige Antworten

    Gesundheitssteuer: Gewerkschaften fordern sofortige Antworten

  • Domobianca365 startet früher: Saisonbeginn dank Schnee schon am 29. November

    Domobianca365 startet früher: Saisonbeginn dank Schnee schon am 29. November

  • Crodo: Krippen am Wasser mit kulinarischer Neuheit

    Crodo: Krippen am Wasser mit kulinarischer Neuheit

  • Kraftwerk Crego öffnet am 29. November für Besucher und Familien

    Kraftwerk Crego öffnet am 29. November für Besucher und Familien

  • Fidanza besucht Domo2: Fokus auf Simplonachse

    Fidanza besucht Domo2: Fokus auf Simplonachse

  • In Arbon im Test: Der autonom fahrende Linienbus für Alle

    In Arbon im Test: Der autonom fahrende Linienbus für Alle

6-6-2025 --  Die Region Piemont hat das Datum für den Beginn des Sommerschlussverkaufs 2025 festgelegt: In allen Gemeinden der Region starten die Schlussverkäufe am Samstag, den 5. Juli 2025, und dauern acht Wochen, auch nicht unbedingt aufeinanderfolgend, ab diesem Zeitpunkt.

Während des Schlussverkaufs ist es hilfreich, einige Regeln zu kennen, die die Verbraucher schützen. Ein Umtausch gekaufter Ware ist grundsätzlich nicht verpflichtend, wenn kein Mangel vorliegt, sondern liegt im Ermessen des Händlers. Ist das Produkt jedoch beschädigt oder mangelhaft, ist der Verkäufer zur Reparatur oder zum Ersatz verpflichtet, oder – falls dies nicht möglich ist – zur Preisminderung oder Rückerstattung. Der Mangel muss innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung gemeldet werden.

Beim Online-Kauf gilt ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware – unabhängig von Mängeln, ausgenommen davon sind jedoch maßgeschneiderte oder personalisierte Produkte.

Was das Anprobieren von Kleidung betrifft, besteht keine gesetzliche Verpflichtung – dies hängt allein vom Händler ab. Im Bereich Zahlungen sind Händler verpflichtet, Kreditkarten zu akzeptieren, und bargeldlose Zahlungen werden ausdrücklich empfohlen.

Die zum Sonderverkauf angebotenen Artikel müssen saisonale oder modische Produkte sein, die bei Nichtverkauf rasch an Wert verlieren. Der Händler ist verpflichtet, den ursprünglichen Preis, den Rabatt in Prozent sowie den reduzierten Endpreis klar und deutlich auszuweisen. Dabei muss der reduzierte Preis dem niedrigsten Preis entsprechen, der in den 30 Tagen vor Beginn des Schlussverkaufs allgemein angewendet wurde.