
BERNA-25-11-2017-Das Urteil wird nun erst am Donnerstag 7. Dezember eröffnet im Prozess gegen den Schweizer Grenzwächter, der am 4. Juli 2014 für die Rückschaffung einer syrischen Flüchtlingsfamilie von der Schweiz nach Italien verantwortlich war. Als sie von Brig her kommend mit dem Zug in Domodossola eintraf, kam das Mädchen tot zur Welt. Im schlimmsten Falle eines Schuldspruchs wegen Tötung drohen dem Grenzwächter bis zu 7 Jahren Freiheitsentzug. Das Grab des Mädchens befindet sich auf dem Friedhof von Domodossola

