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BELLINZONA - 24-2-2026 -- Ein neuer Konflikt zeichnet sich an der Grenze zwischen der Schweiz und Italien ab. Im Kanton Tessin fordert eine parteiübergreifende Motion den Staatsrat auf, die im jüngsten Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern vorgesehenen Rückvergütungen ganz oder teilweise auszusetzen und gleichzeitig Bern einzubeziehen. Im Zentrum des Streits steht die umstrittene Gesundheitsabgabe, die die italienische Regierung mit dem Haushaltsgesetz 2024 eingeführt hat.

Der am 18. Februar im Kantonsparlament eingereichte Vorstoss trägt die Unterschriften von Vertreterinnen und Vertretern der FDP.Die Liberalen, der Die Mitte, der Schweizerische Volkspartei sowie der Lega dei Ticinesi. Gefordert wird die Sistierung der an Italien überwiesenen Rückvergütungen als Reaktion auf eine Massnahme, die nach Ansicht der Motionäre gegen die bilateralen Vereinbarungen verstösst.

Die Gesundheitsabgabe betrifft die sogenannten alten Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also Personen, die bereits vor Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet haben. Vorgesehen ist ein Beitrag zwischen drei und sechs Prozent des in der Schweiz erzielten Nettoeinkommens, mit einem Mindestbetrag von 30 Euro und einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Monat, der an den italienischen Nationalen Gesundheitsdienst zu entrichten ist. Nach Auffassung der Befürworter der Motion handelt es sich faktisch um eine zusätzliche Steuer, die dem Artikel 9 des Abkommens widerspricht, wonach diese Arbeitnehmenden ausschliesslich in der Schweiz besteuert werden dürfen.

Für das Tessin steht viel auf dem Spiel. Jährlich überweist der Kanton mehr als 100 Millionen Franken an die Lombardei als steuerliche Kompensation. Diese Mittel sind für die italienischen Grenzgemeinden von grosser Bedeutung. Das 2023 in Kraft getretene neue Abkommen sieht zudem vor, dass 2033 das letzte Jahr der Rückvergütungen sein wird. Danach behält die Eidgenossenschaft die Einnahmen vollständig, während Italien einen eigenen Ausgleichsfonds einrichten soll. 2024 erreichte das aus der Schweiz stammende Steueraufkommen mit 128 Millionen Euro einen Rekordwert, von denen 89 Millionen an die lokalen Körperschaften weitergeleitet wurden.

Die Motion verlangt vom Tessiner Regierungsrat, die diplomatischen und institutionellen Kanäle zu nutzen, und verweist auf die Möglichkeit, ein Abkommen bei schwerwiegender Vertragsverletzung auszusetzen. Damit wird auch der Bundesrat direkt in die Pflicht genommen. Aus Bern ist jedoch Zurückhaltung zu vernehmen, da ein einseitiger Stopp der Zahlungen die bestehenden Vereinbarungen mit Rom gefährden könnte.

Auf beiden Seiten der Grenze folgten zahlreiche Reaktionen. Gewerkschaften, politische Vertreterinnen und Vertreter sowie lokale Behörden äusserten sich differenziert. Während einige eine harte Linie befürworten, plädieren andere für Dialog und eine institutionelle Lösung. Die Debatte berührt unmittelbar die Haushalte der italienischen Grenzgemeinden und verschärft ein ohnehin angespanntes Klima.

Hinzu kommt eine wirtschaftliche Entwicklung: Die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin ist seit 2023 leicht, aber kontinuierlich rückläufig. Wirtschaftskreise warnen vor zunehmendem Fachkräftemangel, insbesondere im verarbeitenden Gewerbe und im Bauwesen.

Der Ausgang bleibt offen. Eine offizielle Stellungnahme der italienischen Regierung steht noch aus. Beobachter rechnen damit, dass das Thema in einer bilateralen Kommission zwischen Rom und Bern erneut verhandelt wird.